Immobilie & Aktien-ETF · 50 Jahre im Blick

Wohnraum finanzieren.
Tilgungsvermögen aufbauen.

Was wäre, wenn moderate Mietsteigerungen langfristig eine zusätzliche Tilgungsreserve aufbauen? Verbinden Sie ein klassisches Annuitätendarlehen mit monatlichen Aktien-ETF-Sparplänen – und prüfen Sie, unter welchen Annahmen das Konzept tragfähig sein könnte.

Transparente Modellrechnung. Keine Rendite-, Finanzierungs- oder Förderzusage.

18 WOHNUNGEN. EIN LANGFRISTIGER PLAN.
18Wohnungen im Beispiel
1.800 m²Wohnfläche · je 100 m²
11,0 €/m²Kaltmiete zu Beginn · einstellbar
50 JahreModellhorizont

Die Grundidee

Drei Bausteine für einen langen Atem.

01 / FINANZIEREN

Die Immobilie regulär tilgen

Das Darlehen wird monatlich verzinst und mit einer konstanten Annuität zurückgezahlt. Eine Landesförderbank kann je nach Programm Bestandteil der Finanzierung sein.

02 / AUFBAUEN

Mietzuwächse gezielt investieren

Zusätzliche Mieteinnahmen oberhalb des Startniveaus fließen nach den modellierten Mehrkosten monatlich in Aktien-ETFs. Im ersten Jahr beginnt der Sparplan bei null.

03 / ABLÖSEN

Eine Tilgungsreserve schaffen

Erreicht der verfügbare Depotwert die Restschuld, wäre eine vollständige Ablösung rechnerisch möglich. Zeitpunkt, Steuern, Marktlage und Kreditvertrag entscheiden über die Umsetzung.

Ihr interaktives Szenario

Wie spielen Kredit, Miete und ETF zusammen?

Verändern Sie die Annahmen. Die Ergebnisse zeigen sowohl den langfristigen Vermögensaufbau als auch die dafür notwendige laufende Liquidität.

Ihre Annahmen

Finanzierungsvariante

7.200.000 € Projektkosten − 0 € Zuschuss = 7.200.000 € Darlehen.

Ausgangsbeispiel: 18 Wohnungen × 400.000 € = 7.200.000 €.

11,0 €/m²
9,0 €/m²18,0 €/m²

Pro Quadratmeter und Monat. Grundlage aller Mieteinnahmen; erste Mietsteigerung ab Jahr 2.

7,0 %
6,0 %9,0 %

Nominale Annahme nach ETF-Kosten, vor Steuern. Keine zugesicherte Rendite.

2,0 %
1,5 %2,5 %

Ziel: sozialverträglich und planbar. Zulässigkeit und Leistbarkeit sind individuell zu prüfen.

1,0 %
0,5 %1,5 %

Der Tilgungsanteil steigt bei konstanter Rate im Zeitverlauf.

3,0 %
1,5 %4,5 %

Sollzins-Szenario für die Finanzierung, ggf. über eine Landesförderbank. Über 50 Jahre konstant unterstellt.

Bewirtschaftung & weitere Annahmen

3 % = 33 € je voll vermieteter Wohnung/Monat. Schlanker Ansatz für die Objektverwaltung, kein Komplettpreis einer Genossenschaft.

Z. B. Prüfung, Buchhaltung, Genossenschaftsorgane oder nicht umlagefähige Kosten. Noch nicht individuell ermittelt.

Vereinfachter Abschlag, keine Steuerberechnung. 0 % bedeutet ausdrücklich: Ergebnisse vor Steuern. Die Besteuerung einer Genossenschaft ist gesondert zu prüfen.

Modell wird berechnet …Bitte aktivieren Sie JavaScript, um den Rechner zu verwenden.
Reguläre Kreditrate pro Monat—Zins + Tilgung; letzte Rate ggf. kleiner.
ETF-Depot nach 50 Jahren—Ohne vorherige Entnahme, vor Steuern.
Restschuld nach 50 Jahren—Bei regulärer Tilgung ohne ETF-Verkauf.

Restschuld trifft Tilgungsreserve.

50 Jahre · nominale Euro
RestschuldETF nach ModellabzugETF-Einzahlungen

Die Verlaufsgrafik erscheint nach der Berechnung.

Der Schnittpunkt zeigt eine mögliche vollständige Ablösung. Die Kurven laufen zum Vergleich ohne ETF-Verkauf weiter. Ein späterer Depotwert steht nach einer früheren Ablösung nicht unverändert zur Verfügung.
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Restschuld zum Jahresende—
ETF nach Modellabzug—
Monatliche ETF-Sparrate—

Monatliche Liquidität zu Beginn

Geplante Kaltmiete
19.800 €
Abzüglich Mietausfall
—
Abzüglich Verwaltung
—
Instandhaltung & weitere Kosten
—
Abzüglich Kreditrate
—
ETF-Sparrate im ersten Jahr
0 €
Zusätzlich benötigte Mittel
—

Im zweiten Jahr: — ETF-Sparrate/Monat. Die erste Mietanpassung erfolgt nach zwölf Monaten.

Was bedeutet das für Ihr Gesamtkonzept?

Zusatzmittel bis zur möglichen Ablösung
—
Regulär schuldenfrei nach
—
Kaltmiete je m² im Jahr 50
—
ETF-Einzahlungen über 50 Jahre
—
ETF abzüglich Restschuld im Jahr 50
—

Zusatzmittel = Summe der monatlichen Fehlbeträge bis zum ersten Deckungszeitpunkt, sonst bis Jahr 50. Kein Gesamtkapitalbedarf und keine Renditeberechnung; Fördergebühren, Erwerbsnebenkosten und Steuern können hinzukommen. * ETF nach dem eingestellten Modellabzug; bei 0 % vor Steuern.

Ein Aktien-ETF bleibt ein Risiko.

Ein Kursrückgang kann eine geplante Ablösung verschieben.

Eine geglättete Renditekurve ersetzt keine Liquiditätsreserve. Je näher eine verbindliche Tilgung rückt, desto wichtiger wird die rechtzeitige Sicherung des benötigten Kapitals.

Der −40-%-Test ist ein einzelnes Rechenbeispiel, keine Verlustobergrenze und keine Wahrscheinlichkeitsaussage.

Die beiden Finanzierungsvarianten im Vergleich

Für denselben Beispielbau mit 7,2 Mio. € Projektkosten: ohne Zuschuss oder mit angenommenen 1,7 Mio. € Zuschuss. Alle übrigen Regler gelten für beide Spalten. Ein Wechsel der Variante oben aktualisiert die Hauptgrafik und die Ergebnisfelder.

Kennzahl7,2 Mio. € · ohne Zuschuss5,5 Mio. € · nach Zuschuss

Vergleich unter identischen Mietannahmen, keine Förderberechnung. Ein konkreter Zuschuss kann andere zulässige Mieten und Mietsteigerungen voraussetzen. Der Zuschuss senkt einmalig den Kreditbedarf und wird nicht zusätzlich in den ETF eingezahlt. 0 € Fehlbetrag bedeutet nur, dass die modellierten laufenden Ausgaben gedeckt sind.

Drei Renditeannahmen im Vergleich

Alle übrigen Einstellungen bleiben gleich. Vermögen nach 50 Jahren jeweils ohne zwischenzeitlichen ETF-Verkauf.

ETF-RenditeAblösbar nachETF nach 50 Jahren*Restschuld nach 50 Jahren

* Nach dem frei eingestellten Modellabzug auf Gewinne; bei 0 % vor Steuern.

Jahrestabelle mit Mieten, Sparraten und Liquiditätsbedarf
Monatswerte gelten im jeweiligen Jahr; Vermögen und Restschuld am Jahresende. Zusatzbedarf ist die Summe der monatlichen Fehlbeträge pro Jahr.
JahrKaltmiete / MonatETF / Monat*RestschuldETF-Depot**Zusatzbedarf / Jahr

* Durchschnitt der tatsächlich modellierten Sparraten des Jahres. ** Vor dem Modellabzug auf Gewinne.

Tragfähigkeit vor Rendite

Ein gutes Konzept hält auch Gegenwind aus.

Die Strategie braucht mehr als einen günstigen Zins und eine attraktive Renditeannahme. Drei Fragen gehören an den Anfang jeder konkreten Planung.

Wer trägt die laufende Lücke?

Wenn Mieten, Eigenmittel oder Zuschüsse die Ausgaben nicht decken, müssen zusätzliche Mittel bereitstehen. Eine hohe erwartete ETF-Rendite behebt keinen heutigen Liquiditätsmangel.

Welche Miete ist tragbar?

1,5 bis 2,5 % sind hier Rechenannahmen. Sozialverträglichkeit hängt auch von Einkommen, Warmmiete und Härtefällen ab. Bei gefördertem Wohnraum gelten die jeweiligen Mietbindungen.

Was darf die Genossenschaft?

ETF-Anlage, Satzung, Mittelverwendung und steuerliche Folgen müssen zusammenpassen. Die Verwaltung der Immobilie allein klärt weder die Eigentümerstruktur noch die Zulässigkeit der Geldanlage.

Fragen & Rechenmethode

Was hinter den Zahlen steht.

Wie werden Darlehen und ETF berechnet?

Die monatliche Annuität ist Kreditbetrag × (Sollzins + anfängliche Tilgung) ÷ 12. Monatlich werden Sollzins/12 auf die Restschuld berechnet und anschließend die Rate abgezogen. Die letzte Rate wird auf den noch fälligen Betrag begrenzt. Ein früher vollständig getilgter Kredit bleibt bei null.

Die effektive monatliche ETF-Rendite beträgt (1 + Jahresrendite)1/12 − 1. Sparraten werden am Monatsende angelegt; Erträge werden wiederangelegt. Die Rendite ist eine gleichmäßige nominale Modellannahme nach ETF-Kosten und vor Steuern. In der Realität schwanken Kurse und die Reihenfolge der Renditen verändert das Ergebnis.

Welcher Teil der Miete wird investiert?

Im Jahr 1 werden 18 × 100 m² × die eingestellte Anfangsmiete als monatliche Kaltmiete angesetzt. Ab Jahr 2 steigt die Miete einmal jährlich um den eingestellten Prozentsatz. Die Sparrate entspricht dem positiven Zuwachs der Miete nach Mietausfall, prozentualer Verwaltung und gestiegenem Instandhaltungsbudget sowie weiteren Kosten gegenüber dem ersten Jahr. Frühere Mietzuwächse werden jedes Jahr weiter angespart.

Standardmäßig wird diese geplante Sparrate auch dann dargestellt, wenn für den laufenden Betrieb zusätzliche Mittel nötig sind. Diese Fehlbeträge sind ausdrücklich ausgewiesen. Mit der Liquiditätsbegrenzung wird nur investiert, was nach Kosten und tatsächlicher Kreditrate verfügbar ist. Die frei werdende Kreditrate nach regulärer Entschuldung wird nicht zusätzlich in den ETF umgeleitet.

Warum 3 % Verwaltung – und welche Kosten kommen hinzu?

Bei 11 €/m² Anfangsmiete und 3 % Verwaltung ergeben sich 33 € je voll vermieteter Wohnung und Monat. Nach dem eingestellten Mietausfall werden die Verwaltungskosten auf die tatsächlich vereinnahmte Kaltmiete berechnet. Die 3 % sind eine schlanke Planungsannahme und enthalten gegebenenfalls nicht abzugsfähige Umsatzsteuer innerhalb dieses Budgets.

Als Orientierung nennt das VDIV-Branchenbarometer 2026 für die Mietverwaltung im Geschäftsjahr 2025 eine durchschnittliche Vergütung von 30,19 €. Leistungsumfang, Umsatzsteuer und Zusatzentgelte sind im konkreten Angebot abzugleichen. Das ist kein Nachweis, dass eine eigenständige Genossenschaft mit nur 18 Wohnungen zu diesem Gesamtbudget betrieben werden kann. Prüfung, Buchhaltung und Organkosten können im Zusatzkostenfeld ergänzt werden.

Separat voreingestellt: 2 % Mietausfall, 1,50 €/m² monatliches Instandhaltungsbudget und 2 % jährlicher Anstieg dieses Budgets sowie weiterer Kosten. Diese Werte sind anpassbare Szenarioannahmen. Das Instandhaltungsbudget wird als gebundener Mittelabfluss behandelt und nicht als zusätzliches Anlagevermögen aufgezinzt. Große Sanierungen sind nicht einzeln modelliert.

Entspricht der Rechner einem bestimmten Förderprogramm?

Nein. Die Regler bilden Ihre gewünschten Bandbreiten ab. Eine 50-jährige Zinsbindung, die Förderfähigkeit der gesamten Kreditsumme und eine Mindesttilgung von nur 0,5 % werden damit nicht zugesagt. Nur in der Variante mit 5,5 Mio. € Darlehen ist ein angenommener einmaliger Zuschuss von 1,7 Mio. € bereits vom ursprünglichen Finanzierungsbedarf von 7,2 Mio. € abgezogen. Der Zuschuss wird als zu Beginn verfügbar und nicht rückzahlbar unterstellt. Weitere Zuschüsse, Eigenkapitalanforderungen, Zwischenfinanzierungskosten und laufende Fördergebühren sind nicht automatisch eingerechnet.

Beispiel Berlin: Der IBB-Wohnungsneubaufonds nennt aktuell 30 Jahre Darlehenslaufzeit, mindestens 1,5 % Tilgung und programmspezifische Mietgrenzen. Mietsteigerungen sind dort in Euro je Quadratmeter und in Zeitabständen geregelt. Die hier frei gewählten jährlichen Prozentsteigerungen sind daher kein Abbild dieser Förderbedingungen. Für andere Bundesländer und Programme gelten eigene Regeln.

Wann wird der ETF tatsächlich zur Tilgung eingesetzt?

Der Rechner ermittelt den ersten Monatsultimo, an dem der Depotwert nach dem optionalen Modellabzug die noch positive Restschuld deckt. Das ist eine rechnerische Ablösefähigkeit. Kreditbedingungen, Verkaufssteuern, Gebühren und gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigung müssen für eine echte Ablösung geprüft werden.

Zur Vergleichbarkeit wird in der 50-Jahres-Grafik kein ETF verkauft. Bei einer tatsächlichen früheren Ablösung würden Depot und Kredit entsprechend reduziert. Deshalb dürfen der frühere Ablösezeitpunkt und das unverändert fortgeschriebene spätere Depotvermögen nicht als gleichzeitig erzieltes Ergebnis verstanden werden.

Welche Grenzen hat die Modellrechnung?

Die 50 Jahre sind ein Betrachtungszeitraum, keine garantierte Volltilgungsfrist. Bei niedriger Anfangstilgung kann auch nach 50 Jahren eine Restschuld bestehen. Zinsänderungen bei Anschlussfinanzierungen sind nicht modelliert. Alle Eurobeträge sind nominal; eine hohe Zahl in 50 Jahren hat eine andere Kaufkraft als heute.

Erwerbsnebenkosten, Objektwertentwicklung, Fördergebühren, Mietbesteuerung, konkrete Sanierungspläne, Ausschüttungen, Vorabpauschalen und die steuerliche Situation einer Genossenschaft sind nicht individuell berechnet. Der frei wählbare Abzug auf positive ETF-Gewinne wird nur bei einer hypothetischen Veräußerung angesetzt. Das ist keine jährliche Steuerrechnung. Extern zugeführte Mittel und mögliche laufende Überschüsse werden ohne Verzinsung separat erfasst; die Kennzahl „ETF abzüglich Restschuld“ ist kein Gewinn und keine Gesamtrendite.

Recherchequellen und fachliche Einordnung

Quellenstand: 24. September 2026. Die Quellen begründen rechtliche und wirtschaftliche Hinweise. Die Rendite- und Mietsteigerungsbandbreiten sind Ihre Szenariovorgaben.

IBB: Wohnungsneubaufonds – Konditionen, Mindesttilgung und MietbindungenIBB: Genossenschaftsförderung – Neubau und BestandVDIV: Branchenbarometer 2026 – Vergütung und Kostenentwicklung§ 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete§ 557a BGB: Voraussetzungen einer Staffelmiete

Vom Modell zum eigenen Konzept

Passt eine ETF-Tilgungsreserve zu Ihrer Immobilie?

Im ETF-Coaching betrachten wir Anlagehorizont, Risikotragfähigkeit und Liquiditätsplanung. Für die konkrete Umsetzung werden Finanzierung, Förderbedingungen und steuerliche Struktur mit den zuständigen Fachleuten abgestimmt.

Mehr zum ETF-Coaching ↗

Informationsangebot und Modellrechnung. Keine individuelle Anlage-, Kredit-, Steuer- oder Rechtsberatung. Aktien-ETFs können erheblich an Wert verlieren; eine positive Rendite und eine frühere Entschuldung sind nicht garantiert.

ETF-Investment.deRechenmodell · Stand 24.09.2026

Erklärungsteil 1 · Immobilienfinanzierung

Funktionsweise eines klassischen Annuitätendarlehens zur Immobilienfinanzierung

Das Annuitätendarlehen ist das am häufigsten gewählte Modell zur Eigenheimfinanzierung. Sein Kernprinzip ist die absolute Planbarkeit während der Zinsfestschreibungsphase: Der Darlehensnehmer entrichtet über die gesamte vereinbarte Sollzinsbindung hinweg eine monatlich exakt gleichbleibende Rate, die sogenannte Annuität. Obwohl der Abbuchungsbetrag konstant bleibt, vollzieht sich im Hintergrund ein monatlicher Rollentausch.

Die Ratenstruktur

Jede Zahlung umfasst zwei Elemente: Den Zinsanteil (das reine Nutzungsentgelt für die Bank) und den Tilgungsanteil (die echte Schuldenreduktion).

Die Tilgungsdynamik

Da Zinsen stets nur auf die noch offene Restschuld berechnet werden, verringert sich der Zinsbetrag monatlich. Bei fester Rate wächst der Tilgungsanteil automatisch um diesen Ersparnisbetrag an.

Restschuld & Zinsrisiko

Nach Ablauf der Zinsbindung (z. B. nach 10 oder 15 Jahren) verbleibt zumeist eine Restschuld. Für diese ist eine Anschlussfinanzierung zu den dann gültigen Marktzinsen erforderlich.

Verbraucherschutzhinweise zur Risikovermeidung:

Eine zentrale Gefahr für Kreditnehmer liegt im Zinsänderungsrisiko: Steigen die Marktzinsen bis zum Ablauf der Festschreibung deutlich an, verteuert sich die Anschlussfinanzierung spürbar. Verbraucherzentralen empfehlen daher eine anfängliche Tilgung von wenigstens 2 bis 3 Prozent. Eine zu niedrige Tilgung von nur 1 Prozent verlängert die Gesamtschuldnerschaft auf über 35 Jahre und maximiert die Restschuld. Zudem räumt der Gesetzgeber privaten Kreditnehmern über § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ein unverzichtbares Kündigungsrecht ein: Unabhängig von einer längeren Zinsbindung kann jedes Darlehen nach Ablauf von 10 Jahren ab vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kostenlos ganz oder teilweise gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Achten Sie überdies auf vertraglich zugesicherte, kostenlose Sondertilgungsrechte (marktüblich 5 Prozent pro Jahr) sowie Optionen für einen Tilgungssatzwechsel.

Erklärungsteil 2 · Vermögensaufbau & Altersvorsorge

Langfristige regelmäßige Aktien-ETF-Investment-Raten: Vorübergehende Schwankungsrisiken verstehen

Ein Exchange Traded Fund (ETF) auf einen breit gestreuten Weltaktienindex wie den MSCI World oder FTSE All-World investiert kontinuierlich in über tausend ertragsstarke Unternehmen rund um den Globus. Im Unterschied zu klassischen Bankeinlagen unterliegen Aktienkurse temporären Schwankungen (Volatilität). Für den systematischen Vermögensaufbau über regelmäßige Sparraten stellen Kurseinbrüche jedoch keinen Verlust dar, sondern ein systemimmanentes Element der Wertschöpfung.

Durchschnittskosteneffekt

Gleichbleibende Monatsraten kaufen bei gesunkenen Kursen automatisch mehr Fondsanteile und bei gestiegenen Kursen weniger. Dies senkt den mittleren Einstiegspreis über die Jahre.

Regression zur Mitte

Über kurze Phasen treiben Krisen und Spekulation die Kurse. Über Horizonte ab 15 Jahren glätten sich die Schwankungen und die Renditen nähern sich verlässlich dem Erwartungswert von 7 bis 9 % p.a. an.

Insolvenzgeschütztes Sondervermögen

Fondsanteile sind gesetzlich geschütztes Sondervermögen. Selbst bei einer Insolvenz der Depotbank oder der Fondsgesellschaft bleibt das Kapital im Besitz des Sparers.

Verbraucherschutzhinweise zur Aktienmarktanlage:

Die wichtigste Schutzmaßnahme für ETF-Sparer ist ein Anlagehorizont von mindestens 10 bis 15 Jahren. Gelder, die in den nächsten Jahren für Konsum oder die Rückzahlung von Krediten gebraucht werden, dürfen nicht in Aktien-ETFs gebunden sein. Der häufigste Anlagefehler besteht im emotionalen Verkauf während einer Krise. Diszipliniertes Fortführen des Sparplans in Baisse-Phasen ist die zentrale Voraussetzung, um von der nachfolgenden Markterholung überproportional zu profitieren. Bei der individuellen Realrendite sind zudem geringe laufende Kosten (TER unter 0,25 % p.a.) sowie steuerliche Aspekte (Nutzung des Sparerpauschbetrags) einzubeziehen.

Empirische Datenmatrix · Seitenende

Grafische Darstellung: Das Renditedreieck des Deutschen Aktieninstituts (DAI)

Die untenstehende Datenmatrix veranschaulicht das Prinzip des Renditedreiecks des Deutschen Aktieninstituts (DAI) für die monatliche Besparung eines breit gestreuten Welt-Aktienindex (MSCI World). Die Farbcodierung zeigt deutlich: Während kurze Haltefristen von Verlustphasen (rot) betroffen sein können, schlägt die Wertentwicklung ab einer Spardauer von rund 15 Jahren historisch ausnahmslos in solide Gewinnkorridore (grün) um.

Leseanleitung zur Matrix:
  • Zeilen (senkrecht links): Markieren das Startjahr (Sparbeginn), in dem die erste Sparrate investiert wurde.
  • Spalten (waagerecht oben): Markieren das Zieljahr (Verkaufs- bzw. Ausstiegszeitpunkt).
  • Jedes Datenfeld: Nennt oben die durchschnittliche Jahresrendite (% p.a.) und darunter die exakte Spardauer (Zieljahr minus Startjahr).
Negativ (< 0 %)
Gering (0 % bis 3 %)
Moderat (3 % bis 6 %)
Solide (6 % bis 9 %)
Exzellent (> 9 %)
↓ SPARBEGINN
(Zeilen: Startjahr)
→ ZIELJAHR / VERKAUFSZEITPUNKT (Spalten: Ende des Sparplans)
2008 2011 2014 2017 2020 2023 2025
Start: 1995 +4,6 %13 Jahre +6,5 %16 Jahre +7,3 %19 Jahre +7,9 %22 Jahre +8,2 %25 Jahre +9,1 %28 Jahre +8,7 %30 Jahre
Start: 2000 -1,2 %8 Jahre +3,8 %11 Jahre +6,9 %14 Jahre +7,4 %17 Jahre +8,0 %20 Jahre +8,6 %23 Jahre +8,4 %25 Jahre
Start: 2005 -17,2 %3 Jahre +2,6 %6 Jahre +8,2 %9 Jahre +10,1 %12 Jahre +10,4 %15 Jahre +11,7 %18 Jahre +11,4 %20 Jahre
Start: 2010 — +5,6 %1 Jahr +14,5 %4 Jahre +14,8 %7 Jahre +12,8 %10 Jahre +13,3 %13 Jahre +12,7 %15 Jahre
Start: 2015 — — — +8,3 %2 Jahre +11,5 %5 Jahre +14,0 %8 Jahre +12,9 %10 Jahre
Start: 2020 — — — — — +13,2 %3 Jahre +13,4 %5 Jahre
Start: 2024 — — — — — — +13,4 %1 Jahr
Verbraucherorientierte Datenquelle und Methodik:

Berechnungsgrundlage ist das offizielle MSCI World-Rendite-Dreieck für die monatliche Geldanlage des Deutschen Aktieninstituts e.V. (Download als PDF-Publikation). Die Zahlen weisen die annualisierte geometrische Rendite (CAGR) inklusive reinvestierter Dividenden aus. Historische Daten bieten keine Garantie für die künftige Wertentwicklung. Steuern und Produktgebühren schmälern das Ergebnis.

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