Ab 1. Januar 2027 ein neues, staatlich gefördertes ETF-Vorsorgekonto eingeführt, das Altersvorsorgedepot. Dieses Altersvorsorgedepot ersetzt die Riester-Rente durch ein flexibleres System: Anstatt eine Garantie zu finanzieren, können Sparer ihr Geld breit gestreut in Fonds und ETFs anlegen. Dabei gibt es drei Vertragstypen: einen gesetzlich geregelten Standarddepot (Default-Modell), ein individuelles Depot ohne Garantie und ein Depot mit freiwilliger Garantie. Im Standarddepot werden zwei Fonds (ein vorsichtiger, ein chancenorientierter) vorgegeben; die Beiträge werden automatisch in den risikoreduzierten Fonds umgeschichtet, wenn der Renteneintritt näher rückt. Die gesetzlichen Vorgaben sichern zudem niedrige Kosten: Die Effektivkosten im Standarddepot dürfen maximal 1,0 % pro Jahr betragen.
Staatliche Förderung und Zulagen. Die staatliche Förderung wird drastisch erhöht und vereinfacht. Für jeden gesparten Euro gibt es bis zu 50 Cent Zulage (bei Einzahlungen bis 360 €/Jahr) und 25 Cent bis 1.800 €/Jahr. Daraus resultiert eine maximale Grundzulage von 540 € jährlich (statt ehemals 175 € bei Riester). Familien erhalten je Kind einen Zuschuss von bis zu 300 € pro Jahr, außerdem einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 € für unter 25-Jährige. Alle geförderten Kapitalerträge sind in der Ansparphase steuerfrei; die Besteuerung erfolgt später im Rentenbezug.
Garantien und Auszahlungsphase. Anders als bei Riester muss der Erhalt des Kapitals nicht mehr automatisch garantiert werden, weil das nur teuer und ohne Sinn auf die lange Zeitdauer war. Stattdessen wählt der Sparer zu Vertragsbeginn, ob er die eingezahlten Beiträge bei Rentenbeginn zu 100 %, 80 % oder 0 % garantiert haben möchte. Je nach Wahl ändert sich die Anlagestrategie: Ohne diese überflüssige und teure Garantie sind höhere Aktienquoten möglich. Denn historisch betrachtet hat sei mehr als 150 Jahren Aktienmarkt kein Kurseinbruch dauerhaft Verluste eingebracht, weil dem Rückschlag immer neue Höchstkurse folgten. Bei Auszahlung kann wahlweise eine lebenslange Rente oder ein zeitlich begrenzter Auszahlplan gewählt werden. Neuer Bonus: Bis zu 30 % des angesparten Kapitals können zu Rentenbeginn als Einmalbetrag entnommen werden, ohne die staatliche Förderung zu schmälern (dies dient etwa der Immobilienfinanzierung).
Übergang und Bestandsschutz Die vor 2027 abgeschlossenen Riester-Verträge erhalten Bestandsschutz. Wer will, kann den alten Riester-Vertrag weiterführen oder ihn ruhen lassen und stattdessen ein neues Altersvorsorgedepot aufsetzen. Ein automatischer Transfer findet nicht statt – der Wechsel ist freiwillig. Basisrenten (Rürup) zählen zur staatlichen Grundversorgung und bleiben unberührt: Eine Übertragung dieser Verträge ins neue System des Altersvorsorgedepots ist nicht möglich. Ähnlich wirkt sich die Reform auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) kaum aus: Diese erfolgt weiter über klassische Durchführungswege.
Fazit: Das Zum ersten Mal seit dem Weltkrieg wird ein richtig sinnvolles Vorsorgeprodukt, die preiswerten ETF-Sparpläne staatlich gefördert. Denn das Altersvorsorgedepot ermöglicht erstmals eine ETF-basierte, staatlich geförderte Altersvorsorge. Es bietet höhere Zulagen und Auswahlfreiheit und ersetzt die klassische Riester-Garantie durch Eigenverantwortung und Marktchancen. In unserem nächsten Artikel zeigen wir in Kürze, wie Sie geeignete ETF-Portfolios für das neue Depot zusammenstellen können.
Weitere Quellen:
Riester 2.0: So funktioniert das geförderte ETF-Sparen
https://www.finanztip.de/altersvorsorge/altersvorsorgedepot/
Private Altersvorsorge wird attraktiver
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-private-altersvorsorge-2400072