Von Bernhard Fütterer · Stand: 6. Oktober 2026

Bald haben Anleger die Chance, innerhalb ihres ETF-Depots eine interessante Gelegenheit nutzen, wie es bisher nicht möglich ist.
Denn beim Verkauf eines ETFs fließt ein Teil des Gewinns zunächst ans Finanzamt. Diese steuerliche Hürde kann sinnvolle Umschichtungen erschweren.

Im freien Depot lösen Verkäufe von Aktien-ETFs mit Gewinn Kapitalertragsteuer aus, wenn man im steuerlichen Verlusttopf der Depotbank keine Verluste zum Verrechnen hat.
Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnung und Teilfreistellung beeinflussen die tatsächliche Steuerlast. Wo Steuern anfallen, steht anschließend weniger Geld für die Wiederanlage zur Verfügung.

Das Altersvorsorgedepot eröffnet ab 2027 zusätzlichen Spielraum. Damit dieser sinnvoll genutzt wird, braucht es eine nachvollziehbare Systematik bei der ETF-Auswahl und bei späteren Anpassungen.

Was sich beim Umschichten im Altersvorsorgedepot ändert

Die neuen Altersvorsorgeprodukte werden ab dem 1. Januar 2027 angeboten. Während der Ansparphase bleiben Verkäufe und Wiederanlagen innerhalb des zertifizierten Altersvorsorgedepots ohne laufende Besteuerung der Gewinne. Der Verkaufserlös kann abzüglich möglicher Handelskosten im Depot weiterinvestiert werden.

Dadurch lassen sich Aktien-ETFs steuerlich leichter austauschen oder neu gewichten. Welche ETFs zur Verfügung stehen, hängt vom gesetzlichen Rahmen und vom jeweiligen Anbieter ab. Die Steuerfreiheit betrifft die Ansparphase; die späteren Auszahlungen werden besteuert.

Günstigere Regionen und Bereiche gezielt berücksichtigen

Für meinen ETF-Ansatz halte ich es für sinnvoll, zuerst in Regionen und Bereiche zu investieren, die preiswerter bewertet sind und/oder deutlich unter ihrem letzten Höchststand liegen.

Solche Situationen können interessante Einstiegsmöglichkeiten bieten. Dafür prüfe ich auch die wirtschaftlichen Perspektiven und die Ursachen des Rückgangs. Ein niedrigerer Kurs allein macht einen Markt noch nicht günstig. Ebenso wenig lässt sich aus einer günstigen Bewertung ableiten, wann die Kurse wieder steigen.

Eine starre prozentuale Verteilung auf Länder, Regionen oder Branchen ist für mich kein Selbstzweck. Es besteht auch keine Notwendigkeit, jedes Jahr allein deshalb umzuschichten, um die frühere Aufteilung wiederherzustellen. Entscheidend sind die aktuellen Bewertungen, die längerfristigen Perspektiven und die Risiken im gesamten Depot.

Ausreichend diversifizieren und Klumpenrisiken vermeiden

Die Diversifikation muss hinreichend groß sein, um Klumpenrisiken zu vermeiden. Sie muss nicht maximiert werden.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Anlagen hinter den ETFs. Mehrere Fonds können dieselben großen Unternehmen enthalten und dadurch ähnliche Risiken bündeln. Eine größere Anzahl an ETFs bedeutet deshalb nicht automatisch eine bessere Streuung.

Ich betrachte daher, wie stark das gesamte Depot von einzelnen Ländern, Branchen und Unternehmen abhängt. Auch eine interessante Einstiegsmöglichkeit sollte nicht dazu führen, dass ein einzelner Bereich das Depot zu stark bestimmt.

Fünf Regeln für ETF-Umschichtungen mit System

1. Günstigere Bereiche gezielt prüfen

Vergleichen Sie Bewertungen mit der eigenen Historie und geeigneten Vergleichsmärkten. Berücksichtigen Sie dabei Unterschiede bei Wachstum, Branchenstruktur und Risiken.

2. Kursrückgänge einordnen

Prüfen Sie, ob sich vor allem die Stimmung verschlechtert hat oder ob dauerhafte wirtschaftliche Probleme hinter dem Rückgang stehen. Ein deutlicher Abstand zum Höchststand ist ein Anlass zur Analyse.

3. Klumpenrisiken im gesamten Depot betrachten

Achten Sie auf die gemeinsame Abhängigkeit von einzelnen Ländern, Branchen und Unternehmen – auch über mehrere ETFs hinweg. Prüfen Sie vor einem Kauf, welche Risiken dadurch hinzukommen oder verstärkt werden.

4. Nur mit nachvollziehbarem Anlass umschichten

Eine überzeugende Gelegenheit oder ein entstandenes Klumpenrisiko kann eine Anpassung begründen. Die Rückkehr zu alten Prozentzahlen ist für meinen Ansatz kein eigenständiger Anlass.

5. Geduld und Kosten im Blick behalten

Prüfen Sie zunächst, ob neue Sparraten für die gewünschte Ergänzung ausreichen. Häufiges, planloses Wechseln zwischen vermeintlich besseren ETFs kann auch ohne sofortigen Steuerabzug Rendite kosten.

Die spätere Besteuerung bleibt zu beachten

Die Auszahlungen im Ruhestand werden nachgelagert besteuert. Soweit sie auf geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen sie grundsätzlich vollständig dem persönlichen Einkommensteuersatz. Dazu gehören auch die geförderten Einzahlungen, Zulagen und Erträge.

Die Steuerfreiheit während des Ansparens bedeutet also keine dauerhafte Steuerfreiheit. Ob das Altersvorsorgedepot zu Ihnen passt, hängt außerdem von den Vertragskosten, der Kapitalbindung und Ihrer persönlichen Steuersituation ab.

Eine nachvollziehbare Systematik für Ihr ETF-Depot

Wenn Sie günstigere Einstiegsmöglichkeiten systematisch beurteilen und zugleich Klumpenrisiken in Ihrem ETF-Depot vermeiden möchten, unterstütze ich Sie dabei gern in meinem ETF-Coaching. Gemeinsam entwickeln wir Entscheidungsregeln, die zu Ihren Zielen, Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft passen.


Quellen

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